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Formulare zum Download

  • vollmacht.pdf
    Hier finden Sie unsere Kanzleivollmacht zum download. Damit wir Ihre Interessen ohne Verzögerungen vertreten können, bitten wir darum, die Vollmacht auszdrucken, zu unterzeichnen und uns im Original zukommen zu lassen.
  • antrag_beratungshilfe.pdf
    Bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen kann beim Amtsgericht des Wohnsitzes Beratungshilfe beantragt werden. Im Falle der Bewilligung werden die außergerichtlichen Kosten der anwaltlichen Tätigkeit von der Staatskasse übernommen. Sofern diese Hilfe in Anspruch genommen werden soll, bitten wir darum, den Antrag auf Beratungshilfe komplett auszufüllen, zu unterzeichnen und nebst der erforderlichen Belege bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einzureichen. Damit der Antrag positiv beschieden werden kann ist es erforderlich, dass Sie Ihr Anliegen konkret darlegen. Im Falle der Bewilligung der begehrten Hilfe wird Ihnen das Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zur Verfügung stellen, der beim ersten Gespräch im Original vorzulegen ist.
  • PKHVordruck.pdf
    Sofern Sie die Kosten nicht selbst tragen können, besteht auch für das gerichtliche Vefahren die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen zu beantragen. Der erforderliche Antrag wird von hier aus gestellt. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie uns das Formular über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgefüllt inkluisve der notwendigen Belege (Lohnbescheinigung, Mietvertrag, Nachweis über Schulden etc.) zur Akte reichen. Bitte achten Sie darauf, dass das Formular von Ihnen vollständig ausgefüllt wird. Nur wenn dies der Fall ist, kann das Gericht über den gestellten Antrag entscheiden.
  • versorgungsausgleich.pdf
    Anlässlich der Scheidung hat von Gesetzes wegen der Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften zu erfolgen. Die für die Berechnung erforderlichen Auskünfte werden von den Rentenversicherungsträgern erteilt, und zwar auf Grundlage der in dem Formular zum Versorgungsausgleich gemachten Angaben. Um das Verfahren zu beschleunigen ist es ratsam, dass Formular bereits mit dem Scheidungsantrag zu überreichen, dass ansonsten erst vom Familiengericht angefordert werden müsste.

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